Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beer Verpackungen AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum/AGB


Bedingungen gibt es überall - auch bei uns!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines
Die nachstehenden AGB’s gelten jeweils in der aktuellen Fassung für sämtliche Aufträge und Bestellungen.

Auftragsgegenstand

Für alle Aufträge und Bestellungen gelten nur unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Andere oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden anerkennen wir nicht, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Anders lautende Einkaufsbedingungen oder andere Bestimmungen in der Gegenbestätigung des Käufers gelten hiermit als Widersprochen.
Sämtliche Angebote sind freibleibend, d.h. ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande. Diese beinhaltet Eigenschaften und Angaben über Menge und Qualität, die massgebend sind für die erteilte Bestellung. Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Kosten, die für Änderungen oder Stornierungen bestätigter Aufträge entstehen, hat der Käufer vollumfänglich zu tragen.

Lieferfristen
Zu unserem hohen Serviceanspruch am Kunden zählt, wenn immer möglich, die Einhaltung der bestätigten Liefertermine. Dies unter Voraussetzung von vollständiger technischer Klärung mit dem Kunden, bei Vorhandensein von sämtlichen nötigen Unterlagen und Erfüllung von sonstigen Vorausleistungspflichten. Umstände höherer Gewalt, welche die fristgerechte Lieferung erschweren, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben. Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn uns mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. Wenn wir aufgrund unvorhergesehener Umstände an einer termingerechten Lieferung gehindert sind, die wir trotz äusserster Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Lehnt es der Käufer ab, die Waren ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung des Vertrages, oder nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.

Preise
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7.7 %. Ab drittem Monat nach Vertragsabschluss behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn Rohstoff- oder andere produktionsabhängige Preise eintreten.

Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der Waren erfolgt auf Rechnung, welche innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen ist. Unberechtigte Rechnungs- und Skontoabzüge werden zuzüglich Umtriebsspesen nachbelastet. Rechnungen für auftragsbedingte Werkzeuge, Druckplatten, Clichés, Paletten usw. sind Durchlaufsposten und sind deshalb sofort nach Erhalt rein netto zahlbar. Die Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen, sonstigen von uns nicht anerkannten Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, ist ausgeschlossen.

Lieferung und Transport
Die Lieferungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, per LKW franco Domizil. Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500 gelten ab Werk. Nutzen und Gefahr an der Lieferung geht bei Selbstabholung mit Bereitstellung zur Verladung ab Werk auf den Käufer über. Bei Lieferungen durch unseren beauftragten Spediteur gehen Nutzen und Gefahr mit der Anlieferung der Ware auf den Käufer über.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser vollständiges und uneingeschränktes Eigentum. Die entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister kann vorgenommen werden. Bei rechtswidrigem Verhalten sowie bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich, mit Erhalt der Rücktrittserklärung zur Herausgabe der Waren.

Masse, Mengen, Farbabweichungen
Bei Wellpappe werden Grössen als Innenmasse in Millimetern in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe angegeben. Aufgrund der Eigenart der Wellpappe gelten als nicht beanstandbare geringfügige Abweichungen Masstoleranzen von +/- 1 %, mindestens aber 3 mm.
Mehr- oder Mindermengen bis zu 20 % müssen wir aus fertigungstechnischen Gründen vorbehalten. Diese können nicht beanstandet werden und gelten daher auch als Auftragsinhalt; dies gilt auch für Ersatzlieferungen. Verrechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Für geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen wird keine Gewähr übernommen und diese können nicht beanstandet werden. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für branchenübliche Abweichungen in der Leimung, Glätte sowie Reinheit der Papiere, Klebung, Haftung und Druck. Wir haften auch nicht für vom Kunden bei der Prüfung von Produktionsvorlagen übersehene Fehler. Qualitäts- und Gewichtsschwankungen bis zu 10 % können als branchenüblich nicht beanstandet werden.

Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferte Ware sofort zu prüfen. Allfällige Mängelrügen sind sofort, jedoch spätestens innert 3 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beilegung eines beanstandeten Stückes geltend zu machen.
Bei berechtigten Mängelrügen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware unter Einhaltung einer vom Käufer angemessenen.

Muster
Verpackungsmuster sind handgefertigte Modelle, an denen wir das uneingeschränkte Urheberrecht beanspruchen. Diese Muster dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch unserem Wettbewerb zugänglich gemacht werden. Die Muster bleiben, sofern keine Berechnung und Freigabe unsererseits erfolgt, unser Eigentum und sin, fall es nicht zur Auftragsvergabe kommt, unaufgefordert an uns zurückzugeben. Aus maschinentechnischen Fertigungsgründen erforderliche Abweichungen bei Lieferung können nicht beanstandet werden.
Stellt der Kunde seine eigenen Verpackungsmuster, Kennzeichnungen, Warenmuster usw. zur Verfügung, so sichert er uns die freie Verfügungsbefugnis über diese zu.

Werkzeuge, Clichés
Stanz- und Formwerkzeuge, Clichés sowie andere Hilfsmittel bleiben auch dann unser Eigentum, wenn die entsprechenden Kosten ganz oder teilweise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt wurden. Wir sind jedoch nicht zur Herausgabe dieser Gegenstände verpflichtet. Clichés, Werkzeuge usw. werden nach erfolgter Lieferung noch für 12 Monate, jedoch ohne Haftungsübernahme, von uns aufbewahrt. Danach können diese aus Platzgründen ohne weitere Mitteilung unsererseits entsorgt werden.

Paletten
Paletten sind Leihgabe und sind bei jeder Lieferung von palettierter Ware in derselben Stückzahl Zug um Zug zurückzugeben. Nicht oder beschädigt zurückgegebene Paletten werden in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand, salvatorische Klausel, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Regensdorf ZH. Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist Zürich und deren Rechtsmittelinstanzen.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder als unwirksam erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unangetastet. In diesem Falle vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Es gelangt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, insbesondere die Bestimmungen zum Auftrag (Art. 394 ff OR).

Datenschutz
Datenschutz und Privatshpäre sind uns sehr wichtig. Wir bemühen uns, mit Ihren Daten sorgfältig umzugehen und beachten beim Sammeln und Erheben der Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzes.


Hier können Sie unsere AGB's als pdf herunterladen:


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